PRIVATPERSON

 

Auch Privatpersonen müssen sich immer mehr mit grenzüberschreitenden Fragestellungen befassen.

Jeder Staat ist berechtigt, alle auf seinem Staatsgebiet verwirklichten Tatbestände zum Anlass einer Besteuerung zu nehmen. Das Beratungsziel ist die Vermeidung bzw. Milderung der doppelten Besteuerung.

Ich unterstütze Sie bei
- Erstellung der Einkommensteuererklärungen (Steuerinländer und Steuerausländer) und berate Sie
- bei grenzüberschreitender Erbschaftsteuer und erstelle deutsche Erbschaftsteuererklärungen